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01.02.2010 - 10 Jahre iQGEN

2000-2010, 10 erfolgreiche Jahre iQGEN.com Dr. Maubach, 5000 Laser-Behandlungen mit weltweit führender Technologie, führend in innovativen und komplexen Behandlungsformen.

24.01.2010 - Kabelloser Internetzugang

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07.10.2009 - Private Krankenversicherung unterliegt wegen LASIK vor dem BGH

Zersplittert und uneinheitlich war die Rechtsprechung zur Lasik-Kostenerstattung in der Privaten Krankenversicherung: Auf der einen Seite stand die Rechtsprechung der Landgerichte Köln und München I, die eine Kostenerstattungspflicht ablehnten, weil sie die Lasik-OP zur Behebung der Kurzsichtigkeit als nachrangig gegenüber der kostengünstigeren Versorgung mit Hilfsmitteln (Brille, Kontaktlinsen) erachteten. Zudem gingen die Gerichte davon aus, dass eine Erstattung nicht in Betracht komme, weil der Eingriff imVergleich zum Tragen einer Brille schlicht zu gefährlich sei. Diese Gerichte haben damit die Einwilligung des Patienten in die Behandlung nach erfolgter individueller Risikoaufklärung für unbeachtlich erklärt und eine generelle Abwägung zu Lasten des Lasik-Verfahrens vorgenommen und so die Kostenerstattung versagt (AG München, Urt. v. 09.01.09, 112 C 25016/08).

Demgegenüber steht die Rechtsprechung von Gerichten, fernab des Sitzes der großen Versicherungsgesellschaften, die eine Erstattungspflicht bejahten: LG Münster, Urt. v. 21.08.2008, 15 O 21/08, LG Göttingen, Urt. v. 08.07.08, 2 S 4/08).

Durch Anerkenntnisurteil vom 16.09.2009 hat der BGH nun die Versicherung zur Tragung der Kosten der Lasik-Behandlungskosten verurteilt, nachdem der Patient/Versicherungsnehmer gegen das klageabweisende Urteil die zugelassene Revision eingelegt hat. Offensichtlich wollte die Versicherungsgesellschaft einer Verurteilung mit einer entsprechenden Begründung durch ein streitiges Urteil entgehen. Bereits durch Urteil des LG Dortmund (Urt. v. 05.10.2006, 2 S 17/05) war die I. Versicherung aus Mannheim zur Kostentragung einer Lasik-OP verurteilt worden, hatte aber von der ihr eröffneten Revisionsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht und statt dessen weiterhin die Kostenerstattung abgelehnt. Es ist davon auszugehen, dass die Privaten Versicherungsgesellschaften weiterhin ihre Erstattungspflicht ablehnen werden, bis der BGH Anlass haben wird, in der Sache zu entscheiden und seine Entscheidung zu begründen.

Zwischenzeitlich hat auch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sich für die Leistungspflicht im Zusammenhang mit der Kostenerstattung von Lasik-Behandlungen ausgesprochen (AG Berlin-Tiergarten, Urt. vom 15.09.2009, 6 C 337/07). Das Urteil ist allerdings derzeit noch nicht rechtskräftig geworden, da die Versicherung bereits angekündigt hat, das Rechtsmittel der Berufung einzulegen. Damit wird der Trend bestätigt, dass immer häufiger die Privaten Krankenversicherungen zur Tragung der Behandlungskosten einer Lasik-OP verurteilt werden. Immer häufiger werden sich die Gerichte künftig auch mit der Richtigkeit der Gebührenabrechnung der Augenchirurgen zu befassen haben, da künftig weniger um die medizinischen Notwendigkeit der Lasik-OP gestritten werden wird, sondern vielmehr darum, welche Kosten der Behandlung noch angemessen sind und welche nicht (erstmals insofern: AG Köln, Urt.v. 16.05.2002, 122 C 54/).

Angesichts der hohen Investitionskosten derartiger Lasik-Praxen/Kliniken besteht ein entsprechender Refinanzierungsbedarf, dem im Rahmen der Abrechnung wohl nur über eine Abdingung Rechnung zu tragen sein wird. Nun hat auch das OLG Karlsruhe (12 U 47/08) zu erkennen gegeben, sich zugunsten der Lasik-Kostenerstattung aussprechen zu wollen. Die I. Krankenversicherung mit Sitz in Mannheim hat daraufhin den Klageanspruch anerkannt um einer Verurteilung mit Begründung zu entgehen. Damit ist das Urteil des LG Mannheim (04.03.2008, AZ 8 O320/07) aufgehoben worden, das die diesbezügliche Klage des Versicherungsnehmers noch abgewiesen hatte.

Quelle: Rechtsanwalt Zach, Kanzlei für Medizinrecht, Mönchengladbach Copyright: MedizinRecht.de Redaktion

14.06.2007 - iQGEN.com lädt ein

iQGEN.com lädt zur Informationsveranstaltung SEHEN ohne Brille mit und ohne Laser ein. Am 21.07.2007 findet in den Räumlichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung (Sedanstr. 10-16, 50668 Köln) um 14.00 Uhr ein Informationsnachmittag über die chirurgischen Möglichkeiten heutzutage statt für ein brillenfreies Leben in jedem Alter. Die Veranstaltung ist mit ca. 2 Stunden angesetzt. Es wird die Behandlung von Kurz-, Weit-, Stab- und Alterssichtigkeit besprochen werden. Letzteres ist heute auch mit einem Lasereingriff an der Hornhaut möglich auch bei Individün, die sonst keine Brille benötigen. Die Möglichkeit eine Linse in das Auge einzusetzen ohne die eigene, natürliche Linse austauschen zu müssen ist für Patienten geeignet, die für eine Laserbehandlung der Hornhaut nicht in Frage kommen. Dies ist seit Jahren ein anhaltender Trend und bedeutet nicht nur eine schonender Chirurgie da Hornhaut gespart wird, sondern auch ein reversibles Verfahren. Welcher Eingriff zu welchem Zeitpunkt ist zu empfehlen und sollte man eher Ultraschall oder Laser im Auge wählen bei graüm Star? Damit die richtigen Räumlichkeiten gewählt werden können, bitten wir um Anmeldung per E-Mail unter scho[@]iQGEN.com

16.05.2007 - Linsenaustausch

Ab sofort besteht die Möglichkeit mit dem Austausch einer Speziallinse im Auge gleichzeitig sowohl Alterssichtigkeit, Hornhautverkrümmung und Weit- bzw. Kurzsichtigkeit zu behandeln im Rahmen eines einzigen Eingriffes.

16.05 2007 - Neues Kontaktlinsenprogramm

Neues Kontaktlinsenprogramm für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren. Der Ausgleich erfolgt mittels formstabilder Kontaktlinsen mit hoher Sauerstoffdurchlässigkeit.

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